Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Veranstaltungen des Agronym e.V.
Mit der Anmeldung werden folgende Teilnahme- und Zahlungsbedingungen anerkannt.
1. Voraussetzungen zur Teilnahme
An den Veranstaltungen des Agronym e.V. kann jede Person teilnehmen.
Wurde für eine Veranstaltung eine bestimmte Zielgruppe ausgewiesen, ist die Zugehörigkeit zu dieser Zielgruppe Voraussetzung für die Teilnahme.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen des Agronym e.V erfolgt schriftlich, per Telefax, E-Mail oder online über das Anmeldeformular des Agronym e.V. (bindendes Angebot).
Bei der Online-Anmeldung über die Agronym-Website wird durch das Anklicken des Buttons „Verbindlich anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung erklärt. Mit der Übersendung des Anmeldeformulars erkennt die/der Veranstaltungsteilnehmer*in die Teilnahmebedingungen des Agronym e.V. an.
Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung durch Absendbestätigung unmittelbar nach der verbindlichen Anmeldung stellt seitens des Agronym e.V. keine Vertragsannahme dar. Die Vertragsannahme erfolgt – unabhängig vom Anmeldemedium – durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung des Agronym e.V. (per E-Mail). Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
3. Rücktritt und Kündigung
Der Agronym e.V. ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, eine Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden erstattet. Es besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Ersatz sonstiger Aufwendungen.
Darüber hinaus hat der Agronym e.V. das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, insbesondere, wenn sich der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen mehr als einen Monat in Verzug befindet.
Bei Einsatz der Dozenten / Referenten sowie hinsichtlich Inhalt oder Ablauf der Veranstaltung behält sich der Agronym e.V. Änderungen vor. Durchführungsabweichungen berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Teilnahmeentgeltes.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
Bei einer schriftlichen Rücktrittserklärung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin, die dem Agronym e.V. bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn zugeht, werden keine Kosten fällig, danach werden 50 % des Teilnahmeentgeltes in Rechnung gestellt. Bei Veranstaltungen mit mehreren Terminen gilt der erste Termin als Veranstaltungsbeginn. Teilnehmer, die danach zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet, es sei denn, dieser meldet rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung einen Ersatzteilnehmer oder eine Ersatzteilnehmerin an.
Finden Veranstaltungen auf Grund höherer Gewalt nicht statt, werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren zurückgezahlt. Entstandene Fahrt- und weitere Kosten werden nicht erstattet .
4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist ohne Abzug spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin und unter Angabe der Rechnungsnummer vom Vertragspartner zu zahlen. Andere Zahlungsmodalitäten – z. B. Ratenzahlungen – sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
5. Teilnahmebescheinigung
Nach der Teilnahme an einer Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
6. Datenschutz
Die Daten des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung durch den Veranstalter elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierte Nutzung und / oder Verwendung der Daten eingewilligt. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
Link zur Datenschutzerklärung des Agronym e.V.
7. Haftung
Während der Veranstaltung sowie auf dem Weg von und zu den Veranstaltungen sind die Teilnehmenden seitens des Agronym e.V. nicht versichert.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Bild- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung
Als Teilnehmer einer durch den Agronym e.V. organisierten Veranstaltung erklärt der Vertragspartner mit seiner verbindlichen Anmeldung sein Einverständnis zur Erstellung von Bild- und evtl. Filmaufnahmen seiner Person zur Verwendung und Veröffentlichung durch den Agronym e.V. Diese Aufnahmen werden insbesondere zur Dokumentation der Veranstaltung und zur Berichterstattung über die Arbeit des Agronym e.V. im Allgemeinen verwendet.
Ein Widerspruch gegen Bild- und Filmaufnahmen kann bis vor Beginn der Veranstaltung in schriftlicher Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gerichtet werden an:
Agronym e.V.
Name des Agronym-Ansprechpartners zur Veranstaltung
Bergstraße 120
01069 Dresden
bzw. an
info@agronym.de unter Angabe von Veranstaltungstitel und Name des Agronym-Ansprechpartners zur Veranstaltung.
8. Urheberrecht
Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
9. Nebenabreden
Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Dresden.
11. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.